17.07.2025

Weickmann verteidigt erfolgreich Patent für ATL vor dem Bundespatentgericht

Ein Team von Weickmann und Hogan Lovells mit Unterstützung durch Abitz hat die Ningde Amperex Technology Limited (ATL) erfolgreich in einem bedeutenden Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht vertreten.

Am Dienstag, den 15. Juli 2025, bestätigte das Gericht im Wesentlichen die Rechtsbeständigkeit des deutschen Anteils des Europäischen Patents EP 3 627 606 B1, das eine innovative Elektrolytzusammensetzung schützt, die der vorzeitigen Alterung von Lithium-Ionen-Batterien entgegenwirken soll.

Das Patent von ATL verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer von Batterien – insbesondere für den Einsatz in Endgeräten wie Laptops – zu verbessern. Die Rechtsbeständigkeit des Patents wurde durch zwei Nichtigkeitsklagen der chinesischen Wettbewerberin Zhuhai CosMX Battery Co., Ltd. sowie deren Tochtergesellschaft Zhuhai CosMX POWER Co., Ltd. beim Bundespatentgericht angegriffen. Das Bundespatentgericht hatte daraufhin in zwei vorläufigen Hinweisen das Patent vorläufig als rechtsbeständig eingeschätzt. In der Folge wurden beide Verfahren zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung am 15. Juli 2025 verbunden.

Im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündete das Gericht sein Urteil: Das Patent wurde in einer nur geringfügig eingeschränkten Fassung gemäß dem ersten Hilfsantrag von ATL aufrechterhalten. Zudem entschied das Gericht, dass CosMX 75 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen hat. Eine Berufung gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof ist zulässig.

Der Rechtsstreit ist Teil einer umfangreichen und wirtschaftlich bedeutenden internationalen patentrechtlichen Auseinandersetzung zwischen ATL und CosMX, die auch Verfahren in den USA und China umfasst. Bereits im März 2024 hatte das Landgericht München I festgestellt, dass Zhuhai CosMX Battery Co., Ltd. sowie mehrere verbundene Unternehmen das streitgegenständliche Patent durch die Lieferung von unter das Patent fallende Batterien verletzen. Gegen dieses Urteil ist derzeit Berufung beim Oberlandesgericht München anhängig; eine mündliche Verhandlung ist für März 2026 terminiert. Zudem verhängte das Landgericht München I im Rahmen der teilweisen Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils ein Zwangsgeld gegen CosMX wegen Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen – auch diese Entscheidung wird derzeit von CosMX mit Rechtsmitteln angegriffen.

Team für ATL

Weickmann & Weickmann: Dr. Stephan Jellbauer (Federführung Rechtsbestand, Patentanwalt, Partner), Dr. Bettina Bach (Patentanwältin, Senior Associate) (beide München);

Hogan Lovells: Dr. Steffen Steininger (Federführung Verletzungsverfahren und Gesamtkoordination, Partner), Dr. Daniel Kaneko (Senior Associate) (beide München);

Abitz: Dr. Monica Heinemann (Patentanwältin, Partnerin, München);

Team für CosMX

Eisenführ Speiser: Dr. Michael Schneider, Dr. Philipp Rastemborski, Lukas Wosnitza (Rechtsanwälte);

Peter Wiegeleben, Uwe Stilkenböhmer, Martin Nohlen (Patentanwälte) (München/Bremen);

Bundespatentgericht, 3. Senat

Vorsitz: Walter Schramm (Vorsitzender Richter).

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