Wir sind Weickmann

Patentanwalt München – Unser Ziel: Ihre Visionen.

Weickmann & Weickmann ist eine Münchener Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, gegründet 1882, spezialisiert auf Patente, Marken, Design und gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei berät Unternehmen und Startups in Deutschland und international – ausgezeichnet mit Top Tier Legal 500 und Chambers Europe.

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Rechtsgebiete

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Patente

Das Patent gewährt seinem Inhaber ein Verbietungsrecht. Wenn ein Dritter unberechtigt die geschützte Erfindung benutzt, kann der Patentinhaber gegen diesen sogenannten Verletzer aus dem Patent vorgehen. Typische gerichtlich geltend gemachte Ansprüche sind Unterlassung und Schadensersatz (siehe Patentverletzung). In einigen Ländern, darunter Deutschland, ist es möglich, neben oder zusätzlich zum Patent ein Gebrauchsmuster anzumelden. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein technisches Schutzrecht, das aber ohne Sachprüfung eingetragen wird. Ob ein Gebrauchsmuster tatsächlich die Schutzvoraussetzungen erfüllt, wird erst im Rahmen eines gerichtlichen Verletzungsverfahrens oder eines patentamtlichen Löschungsverfahrens geprüft. […]
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Ergänzende Schutzzertifikate

Der Patentinhaber kann damit sein Schutzrecht nicht voll ausschöpfen. Als Ausgleich hat der Gesetzgeber daher die Ergänzenden Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC) geschaffen. In den Staaten der Europäischen Union (EU) verlängert ein Ergänzendes Schutzzertifikat die Dauer
des Patentschutzes um maximal fünf Jahre. […]
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Gebrauchsmuster

Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt höchstens zehn Jahre. Mit dem Gebrauchsmuster lassen sich Erzeugnisse schützen, nicht aber Verfahren. Zudem ist es möglich, bestimmte medizinische Verwendungen zu schützen (sogenanntes Arzneimittelgebrauchsmuster). Das Gebrauchsmuster ist schnell und kostengünstig erhältlich. Nach einer formalen Prüfung trägt es das Patentamt ohne substanzielle Prüfung auf Schutzfähigkeit ein. […]
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Ihre Karriere bei Weickmann

Wir suchen stets motivierte und qualifizierte Patent- und Rechtsanwält:innen und Mitarbeiter:innen für unsere Fachteams.

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29.07.2026

WEICKMANN bei der Prämierung der Phase 3 des Businessplan Wettbewerbs Nordbayern 2026

Im Rahmen unserer Unterstützung für den Businessplan Wettbewerbs Nordbayern (BayStartUP) hat unser Partner Dr. Stephan Jellbauer für WEICKMANN an der Prämierungsveranstaltung in Nürnberg teilgenommen. Mit insgesamt 188 Einreichungen verzeichnete der Businessplan Wettbewerb Nordbayern in diesem Jahr einen neuen Höchststand. Die hohe Beteiligung unterstreicht eindrucksvoll die Innovationskraft und den Unternehmergeist der nordbayerischen Gründungsszene. Gerade in Zeiten […]

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29.07.2026

Countdown bis 27. September 2026: Neue Regeln für Nachhaltigkeits-Claims

Was ist aus IP-/Wettbewerbsrechtssicht besonders relevant? Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen, Marken und Kennzeichen jetzt überprüfen: Begriffe wie klimaneutral, umweltfreundlich, nachhaltig, grün oder eco geraten verstärkt in den Fokus. Allgemeine Umweltaussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie belastbar nachgewiesen werden können. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen. Zukunftsbezogene Aussagen (‚klimaneutral bis 2040‘) benötigen konkrete, überprüfbare […]

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03.07.2026

WEICKMANN zu Besuch bei der Ökoring GmbH: Vorbereitung auf die EmpCo-Richtlinie

Vor Kurzem hatten wir die Gelegenheit, die Ökoring GmbH vor Ort zu besuchen und uns über die bevorstehenden Anforderungen der EmpCo-Richtlinie auszutauschen. Im Fokus standen dabei insbesondere die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der neuen Regelungen und deren praktische Umsetzung im Unternehmen. Die Vorbereitungen auf die künftigen Anforderungen laufen in vielen Unternehmen bereits auf Hochtouren. Aus den von […]

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Patentanwalt München

Erfindungen effizient schützen

Ein Patentanwalt in München schützt Erfindungen durch Anmeldungen beim DPMA, EPA oder international via PCT.
Weickmann berät seit 1882 bei Patentierungsstrategie, Patentverletzungen sowie der Kombination von Patent und Gebrauchsmuster.

Sicherlich möchten Sie nicht, dass Nachahmer:innen Ihrer Erfindung den Profit erzielen, der eigentlich Ihnen zustünde. Deshalb sollten Sie Ihre Erfindung ebenso professionell schützen, wie Sie diese entwickelt haben. Der Partner dafür ist der Patentanwalt in München. Wir von Weickmann sind ein solcher Partner.

Den Nutzen des Patents entdecken

Ein Patent dient Ihrem Unternehmen aus München oder jedem anderen Ort als wichtiger Vermögenswert. Denn es verbrieft ein sogenanntes Verbietungsrecht: Es verbietet unberechtigten Dritten, Ihre Erfindung zu benutzen, schützt also Ihren erfinderischen Beitrag und dessen Verwertungsmöglichkeiten. Sollten etwa andere Unternehmen aus dem Bereich Ihrer Wettbewerber das Patent verletzen, können Sie deshalb mit rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen. Bei einer Verurteilung wegen Patentverletzung können Sie Ansprüche gegen das verletzende Unternehmen geltend machen. Die beiden Klassiker sind der Anspruch auf Unterlassung und der Anspruch, aufgrund der unberechtigten Nutzung der patentgeschützten Idee Schadensersatz zu fordern. Weickmann als Ihr Patentanwalt in München unterstützt Sie professionell und präzise dabei, Ihr Schutzrecht zu erhalten und – ganz nach Bedarf – auch gegen unberechtigte Nutzung durchzusetzen.

 

Die Voraussetzungen der Patentierung

Das Patentrecht beschreibt genau die Anforderungen an Ideen, die durch ein technisches Schutzrecht abgesichert werden können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Erfindung technischer Natur ist. Denn das Patent schützt – ebenso wie das Gebrauchsmuster – den technischen Aspekt von Erfindungen. Außerdem müssen die Erfindungen gewerblich nutzbar sein, also etwa monetären Gewinn ermöglichen. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird durch ein umfassendes Verfahren genau geprüft. Als Patentanwalt in München bereiten wir diese Prüfung exakt vor und sind unseren Mandant:innen ein souveräner Partner bezüglich der einzelnen Verfahren des Patentrechts.

Den Patentschutz ergänzen

Als Patentanwalt in München nehmen wir Ihre Erfindung auch deshalb genau unter die Lupe, weil wir mit Ihnen eine optimale Strategie für deren  Schutz  entwickeln möchten. Das betrifft die durchsetzungsstarke Betreuung des Anmeldungs- und Erteilungsverfahrens. Es betrifft aber auch mögliche ergänzende Anmeldungen, die das Recht bietet, um den Schutz Ihrer Idee auszubauen. So besteht als weitere Option, in einigen Ländern ein Gebrauchsmuster als ergänzendes Schutzrecht einzusetzen. Es umfasst zwar eine kürzere Laufzeit, ist aber rasch umsetzbar – und deswegen dann ein probates Mittel, wenn der Schutz rasch erfolgen soll. Im Bereich der Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel kann unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Schutzzertifikat Erfindungen länger absichern. Auch ein adäquater Marken- und Designschutz ist ein wichtiges Element eines soliden Schutzrechtsportfolios.

Beratung als Basis des passenden Schutzes

Als Patentanwalt in München empfehlen wir die Beratung durch Patentrechtsexpert:innen. Denn erst die Spezialist:innen, die sowohl die nationalen als auch die internationalen Patent- und Markenbestimmungen kennen, bieten Schutz nach Maß, den Sie als Anmelder:in bzw. Erfinder:in suchen. Wir prüfen Ihre Erfindung auf die optimalen Schutzmaßnahmen und erläutern Ihnen auch die Unterschiede zwischen dem klassischen Patent und anderen Formen der Absicherung, etwa Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Anschließend betreuen wir Sie bezüglich des von Ihnen gewählten Verfahrens. Von Ihrem Patentanwalt in München erhalten Sie selbstverständlich auch umfassende Beratung und Betreuung, falls etwa bereits Patentverletzungen eingetreten sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!

Was kostet eine Patentanmeldung in Deutschland?

Eine Anmeldung beim DPMA kostet ab ca. 310 EUR Amtsgebühr; inklusive Anwaltskosten sind 2.000 – 5.000 EUR üblich. Die Gesamtkosten hängen von Komplexität und Umfang ab.

Was ist der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?

Ein Patent schützt Erfindungen nach Nachprüfung für bis zu 20 Jahre; das Gebrauchsmuster wird ohne substanzielle Prüfung eingetragen und gilt maximal 10 Jahre.

Wie lange dauert eine Patentanmeldung?

Die nationale Anmeldung beim DPMA dauert typischerweise 2-3 Jahre bis zur Erteilung; eine europäische Anmeldung beim EPA 3-5 Jahre.

Kann Weickmann auch internationalen Patentschutz (PCT) betreuen?

Ja. Weickmann betreut PCT-Anmeldungen für Schutz in über 150 Ländern sowie direkte europäische Anmeldungen beim EPA mit Sitz in München.

Was sind Ergänzende Schutzzertifikate (SPC)?

SPCs verlängern den Patentschutz für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel in der EU um bis zu fünf Jahre und gleichen Zeitverluste durch Zulassungsverfahren aus.

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