Allgemeine Informationen
Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt höchstens zehn Jahre.
Mit dem Gebrauchsmuster lassen sich Erzeugnisse schützen, nicht aber Verfahren. Zudem ist es möglich, bestimmte medizinische Verwendungen zu schützen (sogenanntes Arzneimittelgebrauchsmuster).
Das Gebrauchsmuster ist schnell und kostengünstig erhältlich. Nach einer formalen Prüfung trägt es das Patentamt ohne substanzielle Prüfung auf Schutzfähigkeit ein. Die Eintragung erfolgt oft schon nach wenigen Wochen. Danach ist es jedem/jeder Dritten verboten, ohne Zustimmung des/der Inhaber:in ein Erzeugnis nach dem Gebrauchsmuster zu benutzen. Ein Verstoß dagegen wird als Gebrauchsmusterverletzung bezeichnet (siehe Gebrauchsmusterverletzung).
In der Regel wird erst in einem solchen Fall geprüft, ob das Gebrauchsmuster tatsächlich die Erfordernisse an die Schutzfähigkeit erfüllt. Diese Prüfung erfolgt entweder in einem Löschungsverfahren vor dem Patentamt oder in einem Klageverfahren vor einem ordentlichen Gericht. Solange die Schutzfähigkeit nicht amtlich oder gerichtlich geprüft ist, können Dritte häufig nur schwer abschätzen, in welchem Umfang das Gebrauchsmuster tatsächlich rechtsbeständig ist. Dies kann ein deutlicher Wettbewerbsvorteil für den/die Gebrauchsmusterinhaber:in sein.