Wettbewerbsrecht: Allgemeine Informationen

Wettbewerber:innen auf dem deutschen Markt müssen sich an Spielregeln halten, nämlich an einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb.

Das Wettbewerbsrecht schützt die Mitbewerber:innen und die Verbraucher:innen, aber auch die Allgemeinheit und sichert einen unverfälschten Wettbewerb. Auch in diesem Rechtsgebiet beraten wir unsere Mandant:innen umfassend.

Was gilt als „unlautere geschäftliche Handlung“ nach § 3 UWG?

Eine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.

Wie reagiere ich richtig auf eine Wettbewerbs-Abmahnung wegen irreführender Werbung?

Wenn Sie eine Wettbewerbs-Abmahnung wegen irreführender Werbung erhalten, ist ein besonnenes und strategisches Vorgehen entscheidend, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht – sonst drohen einstweilige Verfügungen oder Klagen. Prüfen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist für eine Reaktion oder Abgabe der Unterlassungserklärung. Prüfen Sie, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß (z. B. irreführende Werbung nach § 5 UWG) vorliegt. Geben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Oft sind diese zu weit gefasst und verpflichten zu mehr, als rechtlich nötig ist. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die den Verstoß abstellt, aber keine unnötigen Risiken birgt.

Welche Regeln gelten für Preisangaben und Rabattaktionen im Online-Shop?

Für Preisangaben und Rabattaktionen im Online-Shop gelten in Deutschland und der EU strenge rechtliche Vorgaben, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. So muss beispielsweise der Endpreis (Brutto) angegeben werden, gegebenenfalls auch der Grundpreis und die Höhe der Versandkosten.

Ist vergleichende Werbung in Deutschland grundsätzlich erlaubt oder verboten?

Vergleichende Werbung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber sie unterliegt engen gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist § 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der die vergleichende Werbung ausdrücklich zulässt – sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden:

Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich

  • sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,
  • nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,
  • im geschäftlichen Verkehr zu einer Gefahr von Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt,
  • den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,
  • die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder
  • eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt.

Welche Kennzeichnungspflichten für Influencer-Marketing schreibt das UWG vor?

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verpflichtet Influencer und Unternehmen dazu, Werbebeiträge im Influencer-Marketing klar und eindeutig als Werbung zu kennzeichnen, um Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung ausfallen?

Die Höhe einer Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung ist im deutschen Recht nicht pauschal gesetzlich festgelegt, sondern muss angemessen sein und steht unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Vertragsstrafe muss so hoch sein, dass sie eine abschreckende Wirkung hat und den Unterlassungsschuldner zur Einhaltung der Erklärung anhält („Ernsthaftigkeit“). Sie darf aber nicht unangemessen oder existenzgefährdend sein.
Oft wird die sogenannte Hamburger Brauch-Klausel verwendet, etwa wie folgt: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

Kann ich einen Wettbewerbsverstoß anonym bei der Wettbewerbszentrale melden?

Ja, Sie können einen Wettbewerbsverstoß grundsätzlich anonym bei der Wettbewerbszentrale melden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) nimmt auch anonyme Hinweise entgegen und prüft diese.

Welche Fristen muss ich bei einer einstweiligen Verfügung wegen UWG-Verstoßes beachten?

Bei einer einstweiligen Verfügung wegen eines UWG-Verstoßes (z. B. wegen unlauterer Werbung, Wettbewerbsverletzung) gelten strenge Fristen, um die Dringlichkeit des Rechtsschutzes zu gewährleisten. Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung nur, wenn der Antragsteller zügig handelt und ein dringendes Interesse an sofortigem Rechtsschutz besteht. In der Praxis beträgt die Dringlichkeitsfrist in der Regel 4 Wochen. Die genaue Frist kann je nach Gericht leicht variieren.

Wann verletzt eine A/B-Preisgestaltung („Dynamic Pricing“) das Lauterkeitsrecht?

Das Lauterkeitsrecht (insbesondere geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) schützt Verbraucher und Mitbewerber vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Eine A/B-Preisgestaltung kann das Lauterkeitsrecht insbesondere dann verletzen, wenn sie gegen die Grundsätze von Transparenz, Irreführung oder unangemessener Benachteiligung verstößt.

Welche Gerichtskosten erwarten mich in einem UWG-Hauptsacheverfahren?

Die Gerichtskosten in einem UWG-Hauptsacheverfahren (z. B. Unterlassungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs) richten sich nach dem sogenannten Streitwert (auch Gegenstandswert genannt). Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt und bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das mit der Klage verfolgt wird – also etwa danach, wie wichtig das Unterlassungsbegehren für den Kläger ist oder wie schwerwiegend der Wettbewerbsverstoß ist. Typische Streitwerte in UWG-Verfahren liegen meist zwischen 10.000 € und 50.000 €. In besonders bedeutenden Fällen (z. B. bundesweite Werbekampagnen oder erhebliche Marktbeeinträchtigungen) können auch deutlich höhere Streitwerte angesetzt werden.
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Sie richten sich nach dem Streitwert und der Anzahl der Instanzen.
Bei einem Streitwert von 20.000 € betragen die reinen Gerichtskosten (bei einem Streitverfahren, also ohne Vergleich oder Rücknahme) in der ersten Instanz vor dem Landgericht 1.215 € (3,0 Gebühren). Hinzu kommen die Kosten für die eigenen und gegnerischen Anwälte, die ebenfalls nach dem Streitwert berechnet werden.