29.07.2026

Countdown bis 27. September 2026: Neue Regeln für Nachhaltigkeits-Claims

Noch wenige Wochen bis zum Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit deutlich strengere Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Ziel ist die Bekämpfung von ‚Greenwashing‘.

Was ist aus IP-/Wettbewerbsrechtssicht besonders relevant?

Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen, Marken und Kennzeichen jetzt überprüfen:

  • Begriffe wie klimaneutral, umweltfreundlich, nachhaltig, grün oder eco geraten verstärkt in den Fokus.
  • Allgemeine Umweltaussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie belastbar nachgewiesen werden können.
  • Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.
  • Zukunftsbezogene Aussagen (‚klimaneutral bis 2040‘) benötigen konkrete, überprüfbare Umsetzungspläne.

Quick-Check

  • Enthalten Werbung, Verpackungen oder Websites Umwelt-Claims?
  • Werden Nachhaltigkeitsbegriffe in Marken- oder Produktnamen verwendet?
  • Sind alle Claims dokumentiert und belegbar?
  • Werden Gütesiegel oder Zertifikate rechtssicher eingesetzt?

Fazit

Mit Inkrafttreten der EmpCo-Regelungen steigen die Risiken wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und behördlicher Maßnahmen erheblich. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für einen ‚Green Claims Check‘ von Werbung, Verpackung, Markenkommunikation und Online-Auftritt.

WEICKMANN unterstützt Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.

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