
Countdown bis 27. September 2026: Neue Regeln für Nachhaltigkeits-Claims
Noch wenige Wochen bis zum Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit deutlich strengere Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Ziel ist die Bekämpfung von ‚Greenwashing‘.
Was ist aus IP-/Wettbewerbsrechtssicht besonders relevant?
Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen, Marken und Kennzeichen jetzt überprüfen:
- Begriffe wie klimaneutral, umweltfreundlich, nachhaltig, grün oder eco geraten verstärkt in den Fokus.
- Allgemeine Umweltaussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie belastbar nachgewiesen werden können.
- Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.
- Zukunftsbezogene Aussagen (‚klimaneutral bis 2040‘) benötigen konkrete, überprüfbare Umsetzungspläne.
Quick-Check
- Enthalten Werbung, Verpackungen oder Websites Umwelt-Claims?
- Werden Nachhaltigkeitsbegriffe in Marken- oder Produktnamen verwendet?
- Sind alle Claims dokumentiert und belegbar?
- Werden Gütesiegel oder Zertifikate rechtssicher eingesetzt?
Fazit
Mit Inkrafttreten der EmpCo-Regelungen steigen die Risiken wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und behördlicher Maßnahmen erheblich. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für einen ‚Green Claims Check‘ von Werbung, Verpackung, Markenkommunikation und Online-Auftritt.
WEICKMANN unterstützt Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.