
Jersey geht eigene Wege. Neue Entwicklungen für den Markenschutz im Ärmelkanal.
Mit der Einführung eines eigenständigen Markenrechts und Markenamtes löst sich Jersey markenrechtlich vom Vereinigten Königreichs (United Kingdom).
Künftig wird Jersey ein eigenständiges Markenregister führen und als eigenes Schutzgebiet in das Madrider Markensystem zur internationalen Markenregistrierung eingebunden.
Für Unternehmen mit internationalen Markenportfolios ergeben sich daraus wichtige Änderungen, die insbesondere bei künftigen Markenanmeldungen und Portfolioerweiterungen berücksichtigt werden müssen.
Bisher erstreckte sich der Schutz einer internationalen Markenregistrierung mit der Benennung des United Kingdoms auch auf Jersey.
Diese Praxis endet nun.
Ab dem 1. August 2026 bedarf der Markenschutz auf Jersey die ausdrückliche Benennung als eigenes Schutzgebiet.
Für bestehende internationale Registrierungen mit Benennung des United Kingdom bleibt der Schutz auf Jersey bestehen und wird automatisch in das neue System überführt. Für Inhaber bestehender internationaler Registrierungen mit Schutzgebiet United Kingdom besteht daher kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Die Neuregelung betrifft vor allem neue Markenanmeldungen, nachträgliche Benennungen und Verlängerungen.
Auch Lizenz-, oder Koexistenzvereinbarungen, deren räumlicher Geltungsbereich auf das United Kingdom Bezug nimmt, sollten daraufhin geprüft werden, ob Jersey künftig berücksichtigt werden soll.
Haben Sie Fragen zu den Auswirkungen auf Ihr Markenportfolio? WEICKMANN berät Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Markenstrategie.
Foto: iStock.com/Pontuse