Urheberrecht

Werke der Kunst, Literatur und Wissenschaft wie Bühnenwerke, Sprachwerke, Lichtwerke, Musikwerke etc. sind urheberrechtlich geschützt.

Das Urheberrecht tritt automatisch mit Schöpfung durch eine natürliche Person in Kraft. Im Kontext des geistigen Eigentums spielt das Urheberrecht mit seiner langen Schutzlaufzeit eine wichtige Rolle.