Berechnung der Laufzeit

Ein Ergänzendes Schutzzertifikat gilt ab dem Ende der maximalen Laufzeit des sogenannten Grundpatents. Seine zusätzliche Laufzeit hängt davon ab, wann das geschützte Erzeugnis die erste Marktzulassung (erste Genehmigung für das Inverkehrbringen) erhält.

Zunächst wird die Differenz dieses Datums und dem Anmeldetag gebildet. Anschließend werden vom Ergebnis nochmals fünf Jahre abgezogen. Falls dieser Wert einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bildet, bleibt die zusätzliche Laufzeit trotzdem auf fünf Jahre begrenzt.