Anmeldevoraussetzungen

Für die Erteilung eines Schutzzertifikates müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Zunächst muss das Erzeugnis von einem noch in Kraft befindlichen Patent, dem sogenannten Grundpatent, geschützt sein. Ferner muss für das Erzeugnis eine gültige Marktzulassung als Arznei- oder Pflanzenschutzmittel erteilt worden sein. Diese Marktzulassung darf nur die erste Marktzulassung für dieses Erzeugnis sein. Schließlich darf nicht bereits früher für das Erzeugnis ein Schutzzertifikat erteilt worden sein.

Falls das Grundpatent vor der Marktzulassung erteilt worden ist, muss die die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Marktzulassung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Für den Fall, dass bei Patenterteilung bereits eine Marktzulassung vorliegt, ist die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung des Grundpatents einzureichen.