12.07.2021

UPCA – Es ist endlich geschafft

Am 9. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gegeben, dass es die beiden Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Zustimmungsgesetz zum UPCA abgelehnt hat.

Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache unzulässig seien, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung der Grundrechte nicht hinreichend substantiiert dargelegt hätten [1].

Wie der weitere Zeitplan für das Inkrafttreten des UPCA aussehen könnte, habe ich in meinem Newsletter vom 3. Dezember 2020 skizziert [2].

Es ist davon auszugehen, dass Bundespräsident Steinmeier das UPCA-Zustimmungsgesetz nunmehr zeitnah ratifizieren wird. Voraussichtlich wird die Bundesregierung zunächst aber nur das Protokoll über die vorläufige Anwendbarkeit des UPCA hinterlegen. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten, die erforderlich sind, damit der UPC die Arbeit aufnehmen kann, würde die Bundesregierung dann auch das Ratifizierungsgesetz hinterlegen.

Abzuwarten bleibt, ob das UPCA tatsächlich am 1. Januar oder 1. April 2022 in Kraft treten kann oder ob es aufgrund der beiden Verfassungsbeschwerden, deren Bearbeitung durch das Bundesverfassungsgericht ein halbes Jahr in Anspruch genommen hat, zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Wie der Vorbereitende Ausschuss in Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mitteilte [3], wird er zu gegebener Zeit einen Zeitplan für das Inkrafttreten des UPCA bekanntgeben.

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