Durchsetzung von Markenrechten

Marken sind Monopolrechte. Markeninhaber:innen können gegen Beeinträchtigungen ihrer Rechte vorgehen.

Wir unterstützen unsere Mandant:innen bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer Markenrechte. Aus dem Instrumentarium der möglichen Maßnahmen wählen wir die adäquaten Mittel aus, um die Interessen unserer Mandant:innen effektiv wahrzunehmen. Je nach Fall entscheiden wir, ob außergerichtliche Maßnahmen wie eine Berechtigungsanfrage bzw. eine Abmahnung genügen, oder ob gerichtlich per einstweiliger Verfügung bzw. Klage vorgegangen werden soll.