Markenverletzungsverfahren

Markenverletzungsverfahren betreiben wir in Deutschland vor den zuständigen Gerichten.

Rechtmäßige Markeninhaber genießen gesetzlichen Schutz gegen Markenrechtsverletzung. Dieser lässt sich ebenso gerichtlich wie außergerichtlich durchsetzen. Die Kanzlei Weickmann steht Ihnen in diesen Fällen mit anwaltlicher Beratung und Vertretung zur Seite.

Die Definition einer Markenrechtsverletzung

Marken können sowohl Waren wie auch bestimmte Dienstleistungen einschließen. Als Inhaber einer geschützten Marke verfügen Sie über deren Nutzungs- und Verwertungsrechte. Wenn Dritte Ihre Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke einsetzen, verletzen Sie Ihre Markenrechte. Als Markeninhaber haben Sie dann das Recht und mehrere damit verbundene Optionen, juristisch dagegen vorzugehen.

Für die widerrechtliche Verwendung einer fremden Marke beziehungsweise eine Markenverletzung gibt es Beispiele verschiedener Art. Dazu gehören das Kopieren oder Nachahmen, die Verwendung zu Werbezwecken, Kennzeichnung eigener Waren oder Dienstleistungen sowie erneute Anmeldung der Marke.

Die Konfrontation von Ihnen als Markeninhaber mit neuen Marken

Um die eigene Marke zu schützen, ist eine langfristige Kollisionsüberwachung wichtig. Sie spürt neu eingetragene Marken auf, die identisch oder ähnlich zu der Ihren sind. Das ermöglicht eine zeitnahe Reaktion in Form eines Widerspruchs. Für ein solches Widerspruchsverfahren wird im Markenrecht grundsätzlich kein Streitwert festgelegt. Unsere Kanzlei übernimmt diese Kollisionsüberwachung für Sie und berät Sie, falls ein Eingreifen erforderlich wird.

Abseits eines Widerspruchs gegen eine neu eingetragene Marke stehen Ihnen als Markeninhaber grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen. Zum einen dürfen Sie eine gewerbliche Verwendung Ihrer Marke untersagen. Zum anderen können Sie in Erwägung ziehen, diese gegen Lizenzgebühr zu gestatten. Welcher Weg sich in Ihrem individuellen Fall anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt, auf welche Art eine Markenverletzung begangen wurde, also beispielsweise auch, ob vorsätzlich oder fahrlässig. Auch das Ausmaß des Schadens spielt eine Rolle. Wir erläutern Ihnen im konkreten Fall, welche Schritte wir für sinnvoll erachten.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich rechtlich gegen potenzielle Angreifer zur Wehr setzen müssen. In diesem Fall prüfen wir Mittel der Verteidigung wie die Schutzschrift. Diese reichen wir bei allen zuständigen Gerichten ein.

Der Ablauf eines Markenverletzungsverfahrens

Nachdem eine Markenverletzung festgestellt wurde, beginnt ein Markenverletzungsverfahren in den meisten Fällen mit einer Abmahnung. Im Rahmen dessen verlangen Sie die künftige Unterlassung der Markenrechtsverletzung oder verweisen auf die Notwendigkeit einer Lizenz. Zudem besteht die Option, Schadensersatz für die Markenverletzung zu verlangen.

Bleibt eine Abmahnung ohne gewünschte Wirkung, steht es Ihnen frei, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Die gerichtlichen Mittel zur Durchsetzung von Marken

Für das gerichtliche Vorgehen gegen Markenverletzung existieren Maßnahmen wie die einstweilige Verfügung oder auch die Klage. Die Entscheidung für diese Maßnahmen erfolgt je nach Fall und einer dementsprechend sorgfältigen Prüfung. Wir beraten Sie dementsprechend individuell.

Die Kanzlei Weickmann unterstützt Sie dabei, Ihr Markenrecht gerichtlich durchzusetzen. Dafür betreiben wir Markenverletzungsverfahren vor den in Deutschland zuständigen Gerichten, wie beispielsweise vor den Landgerichten München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf und Nürnberg-Fürth. Mithilfe unseres weltumspannenden Netzwerks an ausländischen Kollegen vertreten wir Sie zudem auf internationaler Ebene. Das ermöglicht es Ihnen, Ihre Markenrechte auch in Ländern beziehungsweise auf Märkten wie China oder den USA durchzusetzen.

Selbstverständlich prüfen wir auch die Möglichkeit außergerichtlicher Mittel wie beispielsweise eine Berechtigungsanfrage beziehungsweise eine Abmahnung. Gerne beraten wir Sie auch in Bezug auf zukünftigen Schutz vor Markenrechtsverletzungen.