Löschungsverfahren

Marken können aus sehr unterschiedlichen Gründen aus dem Markenregister gelöscht werden. Dazu zählen ältere Rechte Dritter, gesetzlich geregelte Schutzhindernisse, aber auch der Tatbestand der Nichtbenutzung.

Marken müssen nach Ablauf einer bestimmten Frist tatsächlich für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft und auf Dauer benutzt werden. Nach Ablauf dieser sogenannten Benutzungsschonfrist können Dritte, sollte die Marke nicht benutzt sein, die Löschung aus dem Register betreiben. Diese markenrechtlichen Besonderheiten implementieren wir bei der Betreuung der Markenportfolios unserer Mandant:innen.