Marken: Allgemeine Informationen

Marken kennzeichnen Waren und Dienstleistungen. Sie stiften Individualität und kommunizieren zugleich bestimmte Inhalte und Qualitätsmerkmale.

Marken schaffen Werte. Am Markt gut eingeführte Marken sind wesentlich für die Bekanntheit und den Erfolg eines Unternehmens. Als Marke können neben reinen Wortzeichen mannigfaltige Zeichenformen geschützt werden. Das Spektrum umfasst unter anderem Wort-/Bildmarken, Bildmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, Multimediazeichen, Hologramme sowie dreidimensionale Gestaltungen.

 

Wie melde ich eine Marke in Deutschland an?

Zuerst sollte eine Anmeldestrategie ausgearbeitet werden. Es muss für die Markenanmeldung geprüft werden, ob Hindernisse für die Eintragung bestehen; als Hindernis definiert das Gesetz die fehlende Unterscheidungskraft oder das Freihaltebedürfnis. Des Weiteren muss die geeignete Markenart bestimmt werden, was wichtig für den späteren Schutzumfang der Marke ist. Es braucht außerdem den Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Bei der Markenanmeldung in Deutschland ist zudem zu beachten, ob es bereits bestehende eingetragene Marken Dritter gibt. Ansonsten droht eine Markenverletzung durch die eigene Markenanmeldung. Schließlich sind alle für die Markenanmeldung nötigen Formulare beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen und die fälligen amtlichen Gebühren zu zahlen. Bei der strukturierten Vorgehensweise für die Markenanmeldung, einer gut geplanten Anmeldestrategie und der Einreichung der Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt steht Ihnen Weickmann als Kanzlei für Markenrecht in München gerne zur Seite.

Brauche ich einen Anwalt, um eine Marke anzumelden?

Nicht zwingend. Allerdings ist es sinnvoll sich an einen Anwalt für Markenrecht zu wenden. Dieser berät und unterstützt Sie bei der Ausarbeitung einer Anmeldestrategie, bei der Auswahl der richtigen Markenart, beim Entwurf des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, bei der Bewertung möglicher entgegenstehender Schutzhindernisse und bei der professionellen Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche nach bestehenden eingetragenen Marken. Diese Schritte sind nötig für die erfolgreiche Markenanmeldung. Bei Weickmann stehen Ihnen Anwälte für Markenrecht zur Verfügung und beraten Sie mit umfassender Expertise bei der Markenanmeldung in Deutschland und international.

Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung einer Marke?

Die Kosten für die Markenanmeldung sind unterschiedlich. Die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes in München beginnen bei 290 Euro. Hinzu kommen Anwaltshonorare. Deren Höhe sind je nach Fall unterschiedlich. Lassen Sie sich zu den Gebühren und Honoraren bei der Markenanmeldung von einem Markenanwalt beraten. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen bei Weickmann gerne zur Verfügung.

Was macht ein Markenanwalt und wann sollte ich ihn beauftragen?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich für die Markenanmeldung an einen Markenanwalt zu wenden, um die eigene Marke optimal zu schützen und Fehler zu vermeiden. Als Experte für Markenrecht setzt er sich für Ihre Belange bezüglich Ihrer Marke ein. Zu den Aufgaben eines Markenanwalts gehört die Ausarbeitung einer geeigneten Anmeldestrategie. Außerdem übernimmt er als Experte für Markenrecht prioritätsgestützte (d. h. im Falle einer Kollision genießt die früher eingetragene Marke Vorrecht) Markenanmeldungen im Ausland.

Welche rechtlichen Schritte sind notwendig, um eine Marke zu schützen?

Um Ihre Marke effektiv zu schützen, muss ihre Bezeichnung beim jeweiligen Markenamt, z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt in München, angemeldet werden. Erst mit der Eintragung besteht ein durchsetzbarer Markenschutz gegenüber Dritten.

Was tun, wenn meine Markenanmeldung abgelehnt wird?

Wird Ihre Markenanmeldung abgelehnt, können Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Prüfers eingelegt werden. Dazu sammelt man Argumente für die Eintragungsfähigkeit und erarbeitet eine schriftliche Eingabe an das Markenamt. Auch hier ist ein Anwalt für Markenrecht der passende Ansprechpartner. Bei Weickmann steht Ihnen hierfür ein Team von Markenrechtsexperten zur Seite.

Wie kann ich eine Markenverletzung rechtlich durchsetzen?

Eine Markenverletzung setzt man rechtlich durch, indem man eine Berechtigungsanfrage an den Verletzer schickt. Man kann die eigenen Ansprüche auch mit einer Abmahnung durchsetzen und den Verletzer zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern. Um die eigene Marke bei Markenverletzungen zu schützen, steht auch gerichtliche Hilfe bereit: Bei Gericht kann man den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen oder Klage wegen Markenverletzung einreichen. Wie Sie bei einer Markenverletzung am besten vorgehen, erfahren Sie im Gespräch mit unseren Markenanwälten.

Wann lohnt sich eine anwaltliche Beratung zur Markenrecherche?

Die Beratung durch einen Markenanwalt bei der Markenrecherche, z. B. durch die Kanzlei Weickmann, lohnt sich grundsätzlich immer, da seine rechtliche Expertise bei der Bewertung der Ähnlichkeit der aufgefundenen Marken erforderlich ist. Die aufgefundenen Marken müssen unter Berücksichtigung der Amtspraxis und der Rechtsprechung bewertet werden. Auch die Frage der rechtserhaltenden Benutzung der aufgefundenen Marken kann eine große Rolle bei der Bewertung des Kollisionsrisikos spielen.

Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung wehren?

Erhalten Sie eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung, sollten Sie unbedingt auf die Abmahnung reagieren, indem Sie dem Gegner antworten und den Vorwurf der Markenverletzung zurückweisen. Bringen Sie Argumente gegen eine Ähnlichkeit der Zeichen oder der Waren- und Dienstleistungen vor. Gegebenenfalls können Sie auch zum Angriff übergehen und mit einer Gegenabmahnung reagieren. Die richtige Verteidigungsstrategie gegen den Vorwurf einer Markenverletzung sollten Sie im Zweifel mit einem im Markenrecht erfahrenen Anwalt besprechen.

Was ist eine Verwechslungsgefahr im Markenrecht und wie kann ich sie vermeiden?

Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn für die angesprochenen Verkehrskreise die Gefahr von Verwechslungen besteht. Das ist dann der Fall, wenn eine Ähnlichkeit der benutzten Bezeichnung zu einer eingetragenen Marke besteht. Dann liegt eine Markenverletzung vor und der Inhaber der älteren Marke kann markenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.

Vermeiden kann man eine Verwechslungsgefahr durch eine Recherche nach ähnlichen Marken und die Auswahl eines eigenen Markennamens, der einen möglichst großen Abstand und somit keine Überschneidungen zu den bestehenden Marken Dritter aufweist. Die Markenrecherche übergeben Sie am besten einem Markenanwalt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke?

Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen. Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst lediglich die gewählte Zeichenfolge, beinhaltet deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben. Bildmarken sind zweidimensionale Gestaltungen, wie Bilder, Logos und grafische Elemente.

Beantragt der Anmelder die Eintragung seiner Zeichenfolge in einer besonderen Schriftgestaltung, Farbe, Schriftanordnung, oder kombiniert mit grafischen Elementen – kommt es ihm also auf einen bestimmten optischen Eindruck an – handelt es sich um eine sogenannte Wort-/Bildmarke.

Die Wahl der richtigen Markenart ist entscheidend für den Schutzumfang. Welche Anmeldestrategie geeignet ist, um Ihr Logo zu schützen, sollten Sie mit einem im Marken- und Designrecht erfahrenen Anwalt besprechen. Das Team von Markenanwälten bei Weickmann steht Ihnen hierbei gerne zu Verfügung.

Wie kann ich meine Marke international schützen lassen?

Um internationalen Markenschutz zu erreichen, ist die Markenanmeldung bei den jeweiligen nationalen Markenämtern im Ausland erforderlich. Auch die Anmeldung als Unionsmarke beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) ist zum Schutz Ihrer Marke möglich. Daneben gibt es die Anmeldung als Internationale Registrierung bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Sie sollten mit der Markenanmeldung im Ausland im Zweifel nicht zu lange zögern, da nach dem Prioritätsgrundsatz grundsätzlich die Marke Schutz genießt, die früher angemeldet wurde. Gerade im internationalen Kontext bietet es sich an, nach einer geeigneten Anmeldestrategie bei der Markenanmeldung vorzugehen, um möglichst günstig die eigene Marke international zu schützen und somit Kosten bei der Anmeldung und bei der späteren Verlängerung zu sparen. Fragen zum internationalen Schutz Ihrer Marke beantworten Ihnen die Markenrechtsexperten von Weickmann. Kontaktieren Sie uns!