Schiedsstellenverfahren

Naturgemäß kommt es vor allem bei Fragen der Vergütung von Diensterfindungen oft zu Streitfällen zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.

Um solche Streitigkeiten möglichst einvernehmlich zu lösen, sieht das ArbEG vor Beschreiten des Klageweges ein Schiedsstellenverfahren vor. Die Schiedsstelle ist beim DPMA angesiedelt. Das Verfahren ist ein behördliches zweiseitiges Verfahren, dass grundsätzlich durchgeführt werden muss, bevor eine Partei Klage erheben kann. Vorteile des Verfahrens sind neben Kostenfreiheit und Vertraulichkeit die große Erfahrung der Schiedsstelle.