Vergütung der Arbeitnehmererfindung

Erfinder:innen erwerben mit der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den/die Arbeitgeber:in einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Allerdings ist zu diesem frühen Zeitpunkt oft noch nicht absehbar, ob und wie die Erfindung wirtschaftlich verwertet werden kann. Man geht daher davon aus, dass der Vergütungsanspruch zunächst nur dem Grunde nach entsteht.

Die Höhe der Vergütung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie muss angemessen sein. Um die Bedeutung des Begriffs „angemessen“ besser fassen zu können, gibt es die Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen. Sie sind nicht verbindlich, genießen aber eine hohe Akzeptanz.  Die Richtlinien gliedern sich in drei Teile: die Ermittlung des Erfindungswertes, die Bestimmung des Anteilsfaktors des/der Arbeitnehmer:in an der Erfindung und die rechnerische Ermittlung der Vergütung.