Jahresgebühren
Anmelder:innen oder Inhaber:innen müssen für gewerbliche Schutzrechte oder Anmeldungen innerhalb bestimmter Fristen Jahresgebühren bezahlen.
Mit dieser Zahlung wird das Schutzrecht, etwa ein Patent, eine Patentanmeldung oder ein Gebrauchsmuster aufrechterhalten. Die Konsequenz einer versäumten Zahlung ist schwerwiegend: Das Schutzrecht verfällt. Für das Portfolio-Management ist es also wesentlich, die Zahlungsfristen fälliger Gebühren zu überwachen und sie rechtzeitig einzuzahlen.
Bei Weickmann kümmert sich ein Team speziell ausgebildeter Mitarbeiter:innen in enger Abstimmung mit den zuständigen Sozien um die Überwachung, Erinnerung und Einzahlung von Jahresgebühren. Gerne zahlen wir Ihre Jahresgebühren weltweit und dauerhaft mit höchster Sicherheit und zu attraktiven Konditionen ein.